RZV Online

Satzungen – Formulare – Anmeldungen – Infos

Wir freuen uns, dass Sie Interesse am größten und ältesten Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde haben.


In diesem Bereich stellen wir Dokumente und weiterführende Ordnungen unseres Vereins in Ihrer aktuell gültigen Version als PDF zur Verfügung. Sollten Sie Fragen zu dem einen oder anderen Regelwerk haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.


RZV – Aufnahmeantrag

WER macht WAS | WOHIN schick ich WAS im RZV ?

Wer macht was?

Es treten immer wieder Fragen auf, wohin schick ich das?
Wir hoffen, Sie finden hier den richtigen Ansprechpartner.


Ansprechpartner für alle wichtigen Fragen

Datenverarbeitung beim RZV

Grundsätze zur Datenverarbeitung beim RZV

Um unsere Informationspflichten nach den Art. 12 ff. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen, stellen wir Ihnen nachfolgend gerne unsere Informationen zum Datenschutz dar:


Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V.
Dorfstraße 2
24806 Sophienhamm
Telefon: 04335-9229755
Telefax: 04335-9229754
E-Mail: gro.t1710838202rawav1710838202oh@ts1710838202g1710838202

Vertreten durch: Präsident: Peter Thome
Vertreterin des Präsidenten: Sigrid Darting-Entenmann

Sie finden weitere Informationen zu unserem Verein, Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen und auch weitere Kontaktmöglichkeiten auf unserer Internetseite:
Ansprechpartner: https://hovawart.org/ansprechpartner
Impressum: https://hovawart.org/impressum

Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?

Wenn wir Daten von Ihnen erhalten haben, dann werden wir diese grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeiten, für die wir sie erhalten oder erhoben haben. Eine Datenverarbeitung zu anderen Zwecken kommt nur dann in Betracht, wenn die insoweit erforderlichen rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO vorliegen. Etwaige Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 3 DSGVO und Art. 14 Abs. 4 DSGVO werden wir in dem Fall selbstverständlich beachten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich – soweit es nicht noch spezifische Rechtsvorschriften gibt – Art. 6 DSGVO. Hier kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO)
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung von Verträgen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO
  • Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO)
  • Datenverarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO) Wenn personenbezogene Daten auf Grundlage einer Einwilligung von Ihnen verarbeitet werden, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft uns gegenüber zu widerrufen. Wenn wir Daten auf Basis einer Interessenabwägung verarbeiten, haben Sie als Betroffener das Recht, unter Berücksichtigung der Vorgaben von Art. 21 DSGVO der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir verarbeiten die Daten, solange dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – z.B. im Handelsrecht oder Steuerrecht – werden die betreffenden personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht wird geprüft, ob eine weitere Erforderlichkeit für die Verarbeitung vorliegt. Liegt eine Erforderlichkeit nicht mehr vor, werden die Daten gelöscht.

Grundsätzlich nehmen wir gegen Ende eines Kalenderjahres eine Prüfung von Daten im Hinblick auf das Erfordernis einer weiteren Verarbeitung vor. Aufgrund der Menge der Daten erfolgt diese Prüfung im Hinblick auf spezifische Datenarten oder Zwecke einer Verarbeitung. Die Daten der Hunde werden grundsätzlich nicht gelöscht, da sie zur Erfüllung des Vereinszwecks unabdingbar sind (Vollständigkeit von Stammbäumen, Populationsgenetik, züchterische Maßnahmen zur Gesundheit usw.). Dies gilt ausdrücklich auch für Hundedaten, die aufgrund einer eventuellen Zuordenbarkeit als Personenbeziehbare Daten betrachtet werden könnten, wie z.B. Zuchtbuchnummer oder Chipnummer, da eine Löschung dieser Daten die Erfüllung des Vereinszwecks verhindern würde. Selbstverständlich können Sie jederzeit (s. u.) Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen und im Falle einer nicht bestehenden Erforderlichkeit eine Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages mit Ihnen erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zulässig ist, wir rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet sind oder Sie insoweit eine Einwilligung erteilt haben.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich in Rechenzentren der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.

Ihre Rechte als „Betroffener“

Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht. Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.

Insbesondere haben Sie ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 und 2 DSGVO gegen die Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit einer Direktwerbung, wenn diese auf Basis einer Interessenabwägung erfolgt.

Unser Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten in unserem Verein benannt. Sie erreichen diesen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Patrick Schumacher
Wahlstedter Strasse 44
23795 Fahrenkrug
M: +49 162 6651310
Email: gro.t1710838202rawav1710838202oh@zt1710838202uhcsn1710838202etad1710838202

Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.


Beitrag erstellt von A. Jell

RZV – FAQ | Legende


Satzungen und Ordnungen

RZV Zuchtordnung | Anhang Zuchtordnung

RZV Ausbildungsordnung | Anhang Ausbildungsordnung | Qualifikation Meisterschaften


Informationen Zucht

RZV Ausführungsbestimmungen NZB | JB | ZTP

Ausführungsbestimmung NZB

Einen ausführlichen Beitrag zur Nachzuchtbeurteilung (NZB) finden Sie in unserer HOVITHEK

Ausführungsbestimmung JB

Einen ausführlichen Beitrag zur Jugendbeurteilung (JB) finden Sie in unserer HOVITHEK

Ausführungsbestimmung ZTP

Einen ausführlichen Beitrag zur Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) finden Sie in unserer HOVITHEK

Merkblatt für Zuchthündin und Deckrüde


Informationen Leistungsbereich


Ausstellung von Leistungsurkunden

Für die Bestätigung von abgelegten Prüfungen wird für einen Hovawart eine Leistungsurkunde des RZV für Hovawart-Hunde e.V. auf Anforderung ausgestellt.

Die Leistungsurkunden für den IGP-Sport müssen beim Übungswart der Landesgruppe angefordert werden. Hierbei ist für die Ausstellung der ersten Leistungsurkunde für einen Hovawart die RZV Mitgliedsnummer, die Einsendung einer Kopie der Ahnentafel und ein ausreichend frankierter DINA5 Rückumschlag erforderlich.
Die zweite oder weitere Leistungsurkunde für einen Hovawart wird nach Einsendung einer beidseitigen Kopie der vorhergehenden Leistungsurkunde und eines ausreichend frankierten DINA5 Rückumschlages durch den Übungswart der Landesgruppe ausgestellt. Die Bearbeitung der Anforderung dauert in der Regel ca. 2 – 3 Werktage.

Leistungsurkunden für die Sportarten Agility, THS oder Obedience stellt nur die Leistungsbuchführerin des RZV für Hovawart-Hunde e.V. nach Anforderung aus.

Meldung von Prüfungen in anderen Vereinen / Verbänden

Wenn Sie mit Ihrem Hovawart eine Prüfung in einem anderen Hundesport-Verein oder Verband (z.B. DVG, dhv, SV, BLV, BK etc.) abgelegt haben, mailen Sie bitte zeitnah eine Kopie der Leistungsurkunde mit Namen des Leistungsrichters und Adresse des Übungsplatzes der Prüfung an:

  • Kirsten Heinrich Mail zur Übernahme der Ergebnisse in das Leistungsbuch des RZV für Hovawart- Hunde e.V. und
  • Ihrem Landesgruppen-Pressewart in CC zur Veröffentlichung in der Zeitschrift “ Der Hovawart“ und auf der Landesgruppen-Website und
  • Ihrem Landesgruppen-Übungswart in CC zur Information

Die Veröffentlichungen erfolgen in unregelmäßigen Zeitabständen.

RZV Prüfungen werden automatisch an die Leistungsbuchstelle Barbara Milde Mail gemeldet.


IGP

RZV Anmeldung Prüfung IGP | Anmeldung Rangliste IGP | Ergebnisliste IGP

Die Rangliste IGP DM finden Sie unter „Meisterschaften“ auf der Startseite.

Terminschutzantrag IGP (den Antrag für Obedience finden sie in der nächsten Kategorie)

Formular: Information an Leistungsrichter (doc)

Prüfungsanmeldung IGP (pdf)

Anmeldung Rangliste IGP (pdf)

Anmeldung Rangliste IGP (doc)

Ergebnisliste (pdf ausfüllbar)

Header text


Obedience

RZV Anmeldung Prüfung Obedience | DM Obedience

Meldebogen RZV Obedience Prüfung

RZV Obedience Fristschutzantrag | Vorgaben zu Prüfungen & Fristschutzanträgen | Info an OB Leistungsrichter Formular | neu ab August 2021

Vorgaben zu Obedience Prüfungen und Fristschutzanträgen

Fristschutzantrag Obedience – Formular

Info an Obedience Leistungsrichter – Formular

Seniorenklasse Obedience

Informationen zur neuen Seniorenklasse


RZV-Online Formulare

Hier finden Sie eine Auswahl von Formularen, mit denen sich online an diversen Veranstaltungen des RZV für Hovawart-Hunde e.V. online anmelden können.


Anmeldung zu einer Zuchtveranstaltung

Hier können Sie das Onlineangebot des RZV nutzen, um sich an einer Zuchtveranstaltung des RZV anzumelden. Die Erfahrung mit solchen Veranstaltungen hat gezeigt, dass es gerade für neue Hundebesitzer außerordentlich interessant ist zu sehen, wie andere Hunde und Hundeführer bei den verschiedenen Stationen reagieren.
Sie sollten deshalb an diesen Veranstaltungen nicht unter Zeitdruck teilnehmen. Auch kann dieses unter Umständen die Reaktionen Ihres Hundes während seiner eigenen Prüfung negativ beeinflussen. Der Helferaufwand für die Durchführung des Parcours ist sehr groß. Deswegen benötigen wir auch Ihre Mithilfe, z.B. für die Menschengruppe.

Anmeldung zur CAC-Schau

Anmeldung Züchterschulung / Züchterseminar

Antrag auf Zwingerschutz

WICHTIG! Bitte melden Sie sich bei der Zuchtbuchstelle, wenn Sie die Online-Beantragung für den Zwingerschutz abgesendet haben.