Champions of the World

oder: Wie wird ein Hovawart ein „Champion“?

Manche sprechen von einer „Titel-Inflation“ – so viele unterschiedliche Titel und Championate gibt es in der Welt der Rassehunde.
Was es mit den internationalen und nationalen Championaten auf sich hat und wie Sie den Überblick bewahren, lesen Sie hier.


TEXT Kirsten Breidenbach FOTOS Rolf Schettler

Eine ganz besondere und geradezu gefürchtete Klasse bei Hundeausstellungen ist die Championklasse, die manchem wie der Olymp im Ausstellungswesen erscheint. Um dort startberechtigt zu sein, müssen die teilnehmenden Hunde bereits einen besonderen Titel errungen haben. Versuchen wir, Licht ins Dunkel zu bringen.

Zunächst unterscheidet man nationale und internationale Championtitel von sogenannten Tagessieger-Titeln wie etwa Bundessieger, VDH-Europasieger, German Winner, VDH Annual Trophy Winner oder Clubsieger. Letztere sind zwar auch Titel mit Gewicht, aber nur für die jeweiligen Tagessieger einer einzigen Ausstellung. Die Titel „Bundessieger“, „VDH-Europasieger“, „VDH Annual Trophy Winner“ und „German Winner“ berechtigen – in Deutschland – nur in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer anderen Ausstellung zum Start in der Championklasse.

Für einen Championtitel müssen Anwartschaften gesammelt werden. International gilt das Regelwerk der FCI (Federation Cynologique International in Brüssel). Championtitel für Hüte-, Rettungs oder Jagdhunde lassen wir hier außer Betracht. Für Hovawarte von Bedeutung ist der Titel des Internationalen Ausstellungs- oder Schönheitschampions (Champion International de Beautè). Hierzu muss der in Frage kommende Hund mindestens vier FCI-Anwartschaften, genannt CACIB (Certificat d’Aptitude au Championnat International de Beauté) in mindestens drei verschiedenen FCI-Mitgliedsländern (Großbritannien zählt nicht dazu!) unter drei verschiedenen Richtern vorweisen können, wobei zwischen dem ersten und letzten CACIB mindestens ein Jahr und ein Tag liegen muss. Ein CACIB wird nur auf anerkannten internationalen FCI-Ausstellungen vergeben und nur für den jeweils besten Rüden und die beste Hündin einer Rasse. Die jeweils dahinter placierten Hunde erhalten ein Reserve-CACIB.

Sollte der siegreiche Hund am Tage der Ausstellung bereits die Voraussetzungen für den Championtitel erfüllen, kann der Besitzer des „Runner-up“ bei der FCI die Umwandlung seines Reserve-CACIB in ein vollwertiges CACIB beantragen. Der Nachweis wird über ein separates Anwartschaftszertifikat oder den Richterbericht geführt, in dem die erreichte Anwartschaft vermerkt ist. Während bei den Internationalen Ausstellungen in Deutschland überwiegend FCI-anerkannte Spezialrichter der Rasse Hovawart zum Einsatz kommen, sind es im Ausland vorwiegend Allgemeinrichter, also Zuchtrichter, die für mehrere Rassen oder sogar ganze Rassegruppen zugelassen sind.
Dabei handelt es sich keineswegs um „Richter zweiter Klasse“, ganz im Gegenteil. Es sind überwiegend ganz hervorragende Kynologen, die oft mehrere Rassen gezüchtet oder mit ihnen gearbeitet haben. Sie legen im Großen und Ganzen mehr Wert auf funktionale Anatomie und Bewegung als auf die letzten Details von Farbgebung oder Felllänge.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann der Hundebesitzer über den VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen in Dortmund) bei der FCI die Verleihung des Championtitels beantragen und muss sich gedulden, denn das Verfahren dauert gerne schon einmal bis zu fünf oder sechs Monate. Dann aber erhält der stolze Hundehalter eine durchaus pittoreske Titel-Urkunde, die sich für ein Plätzchen an der Wohnzimmerwand eignet. Damit kann er dann für die nächste Ausstellung in der Championklasse melden, unter Beifügung einer Kopie der Urkunde. Im internationalen Bereich wird dem Namen des Hundes fortan ein „Int.Ch.“ vorangestellt.

Deutschland
Neben dem internationalen Championtitel gibt es allerdings auch noch nationale Titel zu erringen. In Deutschland sogar gleich mehrere: den Deutschen Champion (VDH) und den Deutschen Champion seines Rasseclubs, in unserem Fall des RZV. Auch die HZD vergibt einen eigenen Deutschen Championtitel. Für den Deutschen Champion (VDH) sind fünf Anwartschaften (CAC) erforderlich, von denen mindesten drei auf nationalen oder internationalen Mehr-Rassen-Hundeausstellungen (in Deutschland) von mindestens drei verschiedenen Richtern vergeben worden sein müssen. Auch hier müssen zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens ein Jahr und ein Tag liegen. Der Nachweis erfolgt über die Vorlage der Richterberichte, die gemeinsam mit der Ahnentafel dem VDH einzureichen sind. Innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen kommt dann die begehrte Titel-Urkunde, vorausgesetzt, die fällige Gebühr von derzeit 40 € ist bezahlt. Für den Titel „Deutscher Champion (RZV)“ werden vier Anwartschaften innerhalb von mehr als einem Jahr bei drei verschiedenen Richtern gefordert, in der Regel erworben durch Klassensiege mit der Bewertung „vorzüglich 1“ in der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund-und/oder Championklasse. Zwei davon müssen auf nationalen oder internationalen Zuchtschauen errungen worden sein, die unter der Sonderschauleitung des RZV durchgeführt wurden.
Nicht zu vergessen: der Titel des IHF-Champions, ausgegeben von der International Hovawart Federation. Drei Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern auf speziell deklarierten IHF-Ausstellungen (max. zwei Schauen pro Mitgliedsland und Jahr), sofern dort mindestens 12 Hovawarte (außer Jugendklasse) konkurrieren. Voraussetzung für die Vergabe des Titels ist ein HD-Röntgenbefund A oder B und die Mitgliedschaft des Besitzers in einem IHF-anerkannten Zuchtverein (in Deutschland nur der RZV). Deutsche Hovawarte können darüber hinaus auch nationale Champion-Titel in anderen Ländern erreichen. Wir geben einen kurzen Überblick zu den Anforderungen in unseren Nachbarländern.

Österreich
Vier CAC-Anwartschaften in Österreich unter mindestens drei verschiedenen Richtern, die an die Klassensieger der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Championklasse (nur V 1) vergeben werden können, von denen mindestens zwei auf internationalen Ausstellungen errungen worden sein müssen; zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss mindestens ein Jahr liegen.

Schweiz
Vier nationale CAC-Anwartschaften, vergeben von mindestens drei verschiedenen Richtern an die Klassensieger der Zwischen-, Offenen, Gebrauchshund- und Championklasse, mindestens zwei davon auf internationalen Rassehundeausstellungen in der Schweiz, wobei zwischen dem ersten und dem letzten CAC mindestens elf Monate und ein Tag liegen müssen.

Niederlande
Vier CAC-Anwartschaften auf holländischen Ausstellungen, wobei sogar Anwartschaften aus der Jugendklasse mitgewertet werden, wenn der Hund bei seiner letzten Titelanwartschaft mindestens 27 Monate alt ist. Anwartschaften auf der Amsterdam Winner Show zählen doppelt.

Belgien
Vier CAC-Anwartschaften auf belgischen Ausstellungen, die allerdings wie beim CACIB nur für den besten Rüden und die beste Hündin einer Rasse vergeben werden. Zeitspanne zwischen erstem und letzten CAC mind. ein Jahr.

Luxembourg
Zwei CAC-Anwartschaften auf Luxemburger Ausstellungen ohne zeitliche Begrenzung.

Dänemark
Drei CAC-Anwartschaften auf dänischen Ausstellungen ohne zeitliche Begrenzung, wobei Anwartschaften aus der Jugendklasse mitgerechnet werden.

Frankreich
Vier CAC-Anwartschaften, die allerdings nur für den besten Rüden und die beste Hündin einer Rasse bei einer Ausstellung vergeben werden. Mindestens eine Anwartschaft muss auf einer Hovawart-Spezialausstellung oder Clubschau in Frankreich errungen worden sein.

Für alle Titel und Anwartschaften im In-und Ausland gilt: Die Vergabe von Titeln und Anwartschaften liegt immer im Ermessen des Richters. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Außer den schon besprochenen Titeln Internationaler Champion (FCI), Deutscher Champion und IHF-Champion sowie den diversen nationalen Titeln unserer europäischen Nachbarn gibt es für Junghunde und Veteranen eigene Championate. Da die Zeitspanne, in der die Voraussetzung für diese Championate erbracht werden können, naturgemäß kürzer ist, sind auch die formalen Anforderungen geringer.

Deutscher Jugendchampion
Für den Titel des Deutschen Jugend-Champions (VDH) reichen drei, für den Jugend Champion (RZV) zwei Anwartschaften bei mindestens zwei verschiedenen Richtern in der Jugendklasse (9 bis 18 Monate alt), die allerdings nur bei der Bewertung „V1“ vergeben werden. Bekanntermaßen scheuen sich etliche Zuchtrichter, für noch voll in der Entwicklung stehende „Halbstarken“ ein „vorzüglich“ zu vergeben. Die Winkelungen der Extremitäten, Schulter oder Hinterhand bzw. die Rückenlinie können vom Ideal des Rassestandards wachstumsbedingt noch abweichen – keine leichte Aufgabe für Richter. Ein Klassensieg mit der Bewertung „SG – sehr gut 1“ reicht aber eben nicht für eine Championatsanwartschaft aus. Außerdem müssen zwei der Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen für mehrere Rassen erworben worden sein.

Deutscher Veteranenchampion
Gleiches gilt auch für die Veteranen (Mindestalter acht Jahre, kein Höchstalter!): auch hier sind drei Anwartschaften (VDH und RZV) mit der Formwertnote „V1“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern erforderlich. Für den VDH-Titel müssen zwei davon auf nationalen oder internationalen Ausstellungen für mehrere Rassen erworben werden, für den RZV-Titel reicht aus, wenn es sich um eine VDH-anerkannte Ausstellung unter RZV-Sonderleitung handelt. Hunde ab acht Jahren müssen nicht zwangsläufig in der Veteranenklasse starten, sondern können auch weiterhin in der offenen Klasse oder wenn die Voraussetzungen erfüllt sind auch in der Champion-Klasse an den Start gehen. Dann allerdings können sie keine Anwartschaften auf den Titel des Veteranen Champions erreichen.

Interessant ist die Möglichkeit eines Upgrade. Wenn ein Hund mit V2 an 2. Stelle platziert wird und dafür eine „Reserve-Anwartschaft“ erhält, sollte sich der Besitzer schnellstens schlau machen, ob der vor ihm platzierte Hund möglicherweise schon den entsprechenden Championtitel trägt oder die Voraussetzungen dafür erfüllt hat. Denn dann kann beim VDH oder dem betreffenden Club die Umwandlung der Reserveanwartschaft in eine vollständige Anwartschaft beantragt werden. Es lohnt sich also, miteinander zu reden.

Alpenchampion
Ein Gemeinschaftsprojekt des deutschen VDH und seiner Pendants in Österreich (ÖKV) und der Schweiz (SKG) ist der Titel des Alpenchampions. In jedem der drei Länder werden jeweils pro Jahr zwei bis drei Ausstellungen ausgewählt, bei denen es um den Tagessiegertitel „Alpensieger“ geht. In Deutschland sind dies in diesem Jahr noch die beiden CACIB-Ausstellungen in Karlsruhe am 13. und 14. November, in Österreich: CACIB Salzburg am 24. Oktober und in der Schweiz: CACIB Genf am 20. November. Voraussetzung für den Alpenchampion sind je ein Alpensieger-Titel in jedem der drei Länder bei drei verschiedenen Richtern. Auch hier gibt es zusätzlich den Alpen-Jugendchampion und den Alpen-Veteranen-Champion mit identischen Anforderungen. Zum Start in der Championsklasse berechtigen diese Titel nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Beantragt wird der Titel für in Deutschland lebende Hovawarte beim VDH.

Benelux-Champion
Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Titel des Benelux-Champions (auch als Benelux-Jugend- und Veteranen-Champion), der auf speziell gekennzeichneten Ausstellungen in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg vergeben wird. In den Varianten für den Jugend- und Veteranen-Titel reichen hier aber bereits zwei Anwartschaften in zwei verschiedenen Ländern unter zwei unterschiedlichen Richtern aus. Beantragt wird der Titel bei dem nationalen Kennel-Club, bei dem die letzte Anwartschaft gewonnen wurde.

Antragstellung
Bei Tagessiegertiteln (Bundessieger, Europasieger, Clubsieger, Alpensieger, Benelux-Winner etc.) ist gar keine Antragstellung erforderlich, weil die entsprechenden Urkunden direkt auf der jeweiligen Ausstellung ausgegeben, bei digital etwas weiter entwickelten Ländern auch online bereitgestellt werden. Die Antragstellung für Championatstitel geht inzwischen durchweg bei allen Verbänden online, wird aber auch analog akzeptiert durch postalische Übersendung eines formlosen Antragsschreibens und Kopien der erforderlichen Unterlagen, in der Regel bei dem Verband, dessen Championat beantragt wird. Einzige Ausnahme ist der Titel des Internationalen Champions, der zwar von der FCI in Brüssel ausgestellt, aber über den VDH in Dortmund beantragt werden muss. Sollte der betreffende Hund zwischen der ersten und letzten Anwartschaft den Besitzer gewechselt haben, so gehen die zuvor errungenen Anwartschaften quasi mit. Antragsberechtigt ist der Hundehalter, der die letzte Anwartschaft errungen hat. Daher muss im Antrag die vollständige Anschrift des aktuellen Besitzers unbedingt angegeben werden.
Als Unterlagen einzureichen sind Kopien der Ahnentafel und der entsprechenden Richterberichte, bei denen die Anwartschaft auf den jeweiligen Titel angekreuzt sein muss. Nicht jedes V1 ist immer gleichzeitig auch eine Titel-Anwartschaft, das liegt allein im Ermessen des jeweiligen Richters. Soweit in den Bedingungen vorgesehen (z.B. beim IHF-Champion), muss auch der HD-Befund beigelegt werden.

Weitere Fragen zum großen Komplex der Championate beantworten gerne die jeweiligen Ausstellungswarte der Landesgruppen (Kontaktdaten auf www.hovawart.org/Verein/Landesgruppen) oder der RZV-Ausstellungsbeauftragte (gro.t1714455531rawav1714455531oh@ne1714455531gnull1714455531etssu1714455531a1714455531). Gerade wenn ein Hovawart ein nationales Championat im Ausland oder auch beim VDH oder einem unserer Partnervereine errungen hat, bekommen wir das nicht ohne weiteres mit. Daher die Bitte an die entsprechenden Hundehalter, die Titelurkunde und ein möglichst professionelles Porträtfoto des Hundes an den Ausstellungsbeauftragten und möglichst auch an die Zuchtbuchstelle zu senden. So können wir dies veröffentlichen und uns gemeinsam über diese wertvollen Auszeichnungen freuen.


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