Aktualisierte Zuchttauglichkeitsprüfung im RZV
Probeläufe für neue ZTP in Sinsheim und Delmenhorst
Anerkennung einer bestandenen Probe-ZTP für die Zuchtzulassung
TEXT Kirsten Wesche LAYOUT Tina Hilscher
In diesem Jahr sind bislang zwei Probe-ZTPs geplant. Gehandhabt werden diese Zuchttauglichkeitsprüfungen wie bei der letzten Änderung, d.h. eine bestandene Probe-ZTP gilt als gültige Zuchtprüfung für die Zuchtzulassung. Eine nicht bestandene Probe-ZTP zählt nicht, so dass die bisherigen Wiederholungsmöglichkeiten bestehen bleiben.
Die Bewertung der Probe-ZTP muss mit dem aktuell gültigen System und nach den aktuellen Bestimmungen der Zuchtordnung erfolgen.
Bei der geplanten Probe-ZTP wird es Abweichungen in Bezug auf die Anzahl der Stationen geben. Der genaue Ablauf wird nach den Beratungen mit den Richtern und dem Zuchtbeirat zeitnah bekannt gegeben. Voraussichtlich fallen die Positionen „Gespenster“ und die anschließende „Menschengruppe“ künftig weg, sodass nicht alle Stationen der gültigen Zuchtprüfung durchlaufen werden und entsprechend auch eine geringere Punktzahl im Endergebnis steht.
Für die Übergangszeit gilt eine bestandene Probe-ZTP – ohne die Stationen „Gespenster“ und anschließende „Menschengruppe“ – als für die Zuchtzulassung gültige bestandene ZTP.
Die 1. Probe-ZTP findet am Wochenende, 28.02./01.03.2026 auf dem neuen Hundeplatz der SV OG Steinsberg, Im Gewann Schattenhälde, 74889 Sinsheim-Weiler statt.
Die 2. Probe-ZTP findet wie angekündigt am Samstag/Sonntag, den 14./15. März 2026 in Delmenhorst statt. Sie ist bereits ausgebucht.
Kirsten Wesche
RZV-Zuchtleitung
11.01.2026
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